Die Umweltdeputation hat der Einleitung des Verfahrens zum Erlass einer Landschaftsschutzgebietsverordnung im Bereich des Ortsteils Horn-Lehe (Umgebung Uniwildnis) am 20.09.2018 zugestimmt. Zweck der Unterschutzstellung ist ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, insbesondere für Amphibien, Insekten und Vögel der in diesem Bereich natürlich entstandenen Sukzessionswälder mit eingestreuten Kleingewässern. Die Unterschutzstellung dient darüber hinaus auch dem langfristigen Erhalt dieses Teils der städtebaulich wie ökologisch bedeutsamen Freiraumachse und Frischluftschneise vom Bahnhof über Bürgerpark, Stadtwald und Uniwildnis ins Holler- und Blockland.
Bürgerbeteiligung
öffentliche Auslegung des Verordnungsentwurfs (Internet und physisch)