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Evaluation des Beiräteortsgesetzes

Überarbeitung des Beiräteortsgesetzes (BeirOG)


Das Ortsgesetz über Beiräte und Ortsämter (BeirOG) bedarf nach der letzten Novellierung einer weiteren Überarbeitung. Hierzu wurde am 01.12.2020 beim zuständigen Ausschuss der Stadtbürgerschaft eine Arbeitsgruppe "Evaluierung des Beiräteortsgesetzes" eingesetzt. Der Teilnehmer:innenkreis setzt sich zusammen aus Bürgerschaftsabgeordneten, Ortsamtsleitungen, Beiratssprecher:innen sowie Mitarbeiter:innen der Senatskanzlei. Gemeinsam wird erarbeitet, wie das Beiräteortsgesetz im Sinne der Beiräte sowie der Bürger:innen der Stadt Bremen noch weiter verbessert werden kann.
Ziel ist, der Stadtbürgerschaft einen Entwurf zur Änderung des Beiräteortsgesetzes zur Beschlussfassung vorzulegen.

Themenfelder
Bürgerinnen und Bürger, Gebäude und Immobilien, Soziales und Integration, Verkehr und Straßen
Laufzeit
01.01.2021 - 31.12.2021
Umsetzungsort
Bremen stadtweit
Verantwortliche Stelle
Kontakt
Frau Kral
Senatskanzlei
Am Markt 21
28195 Bremen
Tel.: +49 421 361-2371
E-Mail: viola.kral@sk.bremen.de

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