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Landschafts- und Naturschutzgebietsverordnungen Ochtumniederung

Anpassung / Neuausweisung von Natur- u. Landschaftsschutzgebieten in den Ortsteilen Seehausen u. Strom sowie den Stadtteilen Huchting, Neustadt und.Obervieland


Es ist beabsichtigt, das gemeldete europäische Vogelschutzgebiet "Ochtum bei Grolland", das europäische FFH-Gebiet "Bremische Ochtum" sowie das europäische FFH-Gebiet "Binnensalzstelle Rethriehen" durch Rechtsverordnungen nach § 32 Absatz 2 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege zu geschützten Teilen von Natur und Landschaft im Sinne des § 20 Absatz 2 BNatSchG zu erklären. Die Schutzausweisungen erfolgen in einem Zug durch eine Artikelverordnung, deren Entwurf derzeit vorbereitet wird. Die Neuregelung ist aufgrund der Umsetzung der Rechtspflichten aus EU-Recht sowie der Umsetzung von Bundesrecht erforderlich. Die Schutzerklärungen erfolgen im Rahmen eines gemeinsamen Vorgehens mit Niedersachsen. Der angrenzende Landkreis Diepholz und die Kreisfreie Stadt Delmenhorst haben ihre jeweiligen Ochtumabschnitte bereits unter Schutz gestellt.

Themenfelder
Bürgerinnen und Bürger, Gebäude und Immobilien, Gesundheit, Verkehr und Straßen, Infrastruktur und Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit, Internet und Telekommunikation
Gesamtvolumen (in €)
10.000,00
Laufzeit
01.01.2021 - 31.12.2021
Umsetzungsort
Bremen-Süd
Kontakt
Carsten Tornow
Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau
Contrescarpe 72
28195 Bremen
Tel.: +49 421 361-59832
E-Mail: carsten.tornow@umwelt.bremen.de

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