Anpassung / Neuausweisung von Natur- u. Landschaftsschutzgebieten in den Ortsteilen Seehausen u. Strom sowie den Stadtteilen Huchting, Neustadt und.Obervieland
Es ist beabsichtigt, das gemeldete europäische Vogelschutzgebiet "Ochtum bei Grolland", das europäische FFH-Gebiet "Bremische Ochtum" sowie das europäische FFH-Gebiet "Binnensalzstelle Rethriehen" durch Rechtsverordnungen nach § 32 Absatz 2 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege zu geschützten Teilen von Natur und Landschaft im Sinne des § 20 Absatz 2 BNatSchG zu erklären. Die Schutzausweisungen erfolgen in einem Zug durch eine Artikelverordnung, deren Entwurf derzeit vorbereitet wird. Die Neuregelung ist aufgrund der Umsetzung der Rechtspflichten aus EU-Recht sowie der Umsetzung von Bundesrecht erforderlich. Die Schutzerklärungen erfolgen im Rahmen eines gemeinsamen Vorgehens mit Niedersachsen. Der angrenzende Landkreis Diepholz und die Kreisfreie Stadt Delmenhorst haben ihre jeweiligen Ochtumabschnitte bereits unter Schutz gestellt.
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